AGB

Gastgeber-/Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmer- und Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in gängiger Rechtssprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!

  • Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:
    - mündlich (persönlich beim Vermieter)
    - fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)
    - schriftlich (per eMail, Brief, Postkarte, Telefax)
  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Fewo bestellt und bestätigt worden ist.
  • Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündl., tel., schriftlich) ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:

a) Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

b) Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Zimmer/Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537 BGB).

Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.

c) Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:

1. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!

2. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde!

Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich.

d) Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Von der Rechtssprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung / Ferienapp. pauschal mit 10% des Unterkunftpreises als angemessen anerkannt.

e) Der Gastgeber ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Für den Salenberghof gilt zusätzlich:

Ein Gastaufnahmevertrag kommt nur zustande, wenn die Buchung von Ihnen als Gast und dann von uns als Gastgeber schriftlich (Brief, Postkarte, Fax) unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift bestätigt wurde.

Sollte aus Zeitgründen eine unterschriebene Zusage nicht mehr möglich sein, gilt der Gastaufnahmevertrag auch bei einer telefonischen oder per e-Mail vorgenommenen Buchung.


Bei einer Buchung der Unterkunft berechnen wir eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises.

Die Bezahlung des Restbetrags erfolgt 14 Tage vorab per Überweisung auf das bei der Buchungsbestätigung angegebene Konto. Barzahlung und Kartenzahlung ist nicht möglich.

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen das gebuchte Quartier nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden uns bemühen, Ersatzgäste zu finden.

Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, müssen wir Ihnen leider für die Tage, für die wir keinen Ersatz finden, folgende Kosten in Rechnung stellen:

- Ferienwohnung:        zu bezahlen sind 90% des Mietpreises

- Ferienappartement:   zu bezahlen sind 90% des Mietpreises

Der Zeitpunkt und die Gründe für die Stornierung sind lt. BGB unerheblich, da es rechtlich keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt.

Bei einer vorzeitigen Abreise wird der volle Mietpreis berechnet.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort


Reiserücktrittsversicherung

Um sich vor unabsehbaren Risiken zu schützen, empfehlen wir Ihnen, für die im Fall einer Stornierung entstehenden finanziellen Belastungen eine Reise-Rücktritts-Versicherung inkl. Covid-19 Absicherung abzuschließen.

Fragen Sie Ihren Versicherungsberater, er hilft Ihnen sicher gerne weiter.


Bitte beachten Sie:

Der Salenberghof ist ein Nichtraucherhaus (Rauchverbot gilt auch auf dem Balkon)

Keine Aufnahme von Haustieren